Oldtimerzulassung

Merkblatt für die Zuteilung von Oldtimerkennzeichen gem. § 9 FZV

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der StVZO vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt.

erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr - Hauptwohnsitz)
  • Zulassungsbescheinigungen (Teil I/fahrzeugschein und Teil II/Fahrzeugbrief)
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO
  • gültiger HU-Bericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Oldtimerkennzeichen
  • ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer

Hinweise über Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens

Gemäß § 2 Punkt 22 sind Oldtimer Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren alt oder erstmals vor 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Gemäß § 23 StVZO ist ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer erforderlich.

anfallende Kfz-Steuern:

191,00 € pro Jahr pauschal für zweispurige Fahrzeuge

46,00 € pro Jahr pauschal für einspurige Fahrzeuge


Bemerkung:

Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen können übrigens ganz normal im Alltag genutzt werden.

Muster für das Oldtimer-Kennzeichen:

kennzeichen

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf der Website www.unstrut-hainich-kreis.de. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb unserer Internetseite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).
Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Website zur Verfügung stehen.