Merkblatt für die Zuteilung von Oldtimerkennzeichen gem. § 9 FZV
Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der StVZO vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt.
erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr - Hauptwohnsitz)
- Zulassungsbescheinigungen (Teil I/fahrzeugschein und Teil II/Fahrzeugbrief)
- Gutachten gemäß § 23 StVZO
- gültiger HU-Bericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Oldtimerkennzeichen
- ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer
Hinweise über Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens
Gemäß § 2 Punkt 22 sind Oldtimer Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren alt oder erstmals vor 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Gemäß § 23 StVZO ist ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer erforderlich.
anfallende Kfz-Steuern:
191,00 € pro Jahr pauschal für zweispurige Fahrzeuge
46,00 € pro Jahr pauschal für einspurige Fahrzeuge
Bemerkung:
Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen können übrigens ganz normal im Alltag genutzt werden.
Muster für das Oldtimer-Kennzeichen: