Merkblatt für Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer gemäß § 17 FZV
Für die Beantragung eines roten Oldtimerkennzeichens werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1/4 Jahr - Hauptwohnsitz)
- schriftlicher Antrag
- ggf. Fahrzeugbriefe / Zulassungsbescheinigungen Teil II
- Gutachten für die Einstufung des Fahrzeuges als Oldtimer gemäß § 23 StVZO
- Auszug aus dem zentralen Strafregister im Original (nicht älter als 1/4 Jahr- ist in der kommunalen Verwaltung Ihrer Gemeinde zu beantragen)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister ( nicht älter als 1/4 Jahr)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rotes Oldtimer-Kennzeichen
- ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer
Z. Zt. gültige Hinweise über Voraussetzungen für die Zuteilung eines roten Kennzeichens:
Gemäß § 2 Punkt 22 sind Oldtimer Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren alt oder erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Gemäß § 23 StVZO ist ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer erforderlich.
Es dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
- Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung.
Die Durchführung anderer Fahrten haben den Entzug der Genehmigung über die Zuteilung des roten Kennzeichens zur Folge.
Festsetzung des Steuerbetrages:
Gemäß der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beträgt die Steuer bei der Zuteilung
191,00 € pro Jahr pauschal für zweispurige Fahrzeuge
46,00 € pro Jahr pauschal für einspurige Fahrzeuge
Gebühren für die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens:
70,80 € - Zuteilung des Kennzeichens +
11,20 € - je Fahrzeug
zuzüglich der Kosten für die Kennzeichentafel/n