Mit Ausnahme der Gemeinden Rodeberg und Südeichsfeld öffnen Schulen und Kindergärten ab dem 3. März 2021
Zweite Änderung der Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20.02.2021
Änderung vom: 01.03.2021
Inkrafttreten: 03.03.2021
Außerkrafttreten: 15.03.2021, 24:00 Uhr