Ein Zusatz der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) bezieht sich auf die Verbringung von trächtigen Tieren in Thüringer Rinderbestände.
Rinderhalter, die ihrem Bestand tragende Tiere zuführen wollen, können diese nur aus Betrieben beziehen, die den Status „frei von BVD“ aufweisen.
Dabei muss zusätzlich, durch serologische Tests, nachgewiesen werden, dass die zu verbringenden tragenden Tiere frei von BVDV-Antiköpern sind.
Neu ist, dass nun auch trächtige Tiere ohne serologische Tests in Thüringer Betriebe gelangen können, sofern sie aus einem BVD freien Mitgliedsstaat oder einer solchen Zone stammen.