Am 12.04.2023 übergaben Landrat Harald Zanker und Maria Klein (zuständige Sachbearbeiterin im Landratsamt) sechs Bewilligungsbescheide in Höhe von insgesamt 39.660 EUR für die sich in den jeweiligen Kommunen des Landkreises befindlichen Dorfkümmerer.
Dorfkümmerer sind ehrenamtlich Engagierte und zugleich Ansprechpartner für die Belange des Gemeinschaftslebens und der Daseinsvorsorge in den ländlich geprägten Kommunen des Unstrut-Hainich-Kreises. Sie interessieren sich für die Lösung von Problemen in ihrem Dorf und setzten sich für ein aktives Dorfleben ein. Dabei stellen die Dorfkümmerer eine Schnittstelle zwischen den dörflichen Gemeinschaften und den Kommunalverwaltungen dar und bringen alle Menschen, ob Jung oder Alt, zusammen. Die Zusammenarbeit von Gemeindeverwaltungen und der Zivilgesellschaft im ländlichen Raum werden dabei gestärkt und tragen somit zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei.
Derzeit engagieren sich im Landkreis 12 Personen als Dorfkümmerer. In den Orten Höngeda, Bollstedt, Grabe, Ufhoven, Henningsleben, Grumbach, Wiegleben, Nägelstedt, Herbsleben, den Gemeinden Unstrut-Hainich und Schönstedt, sowie in den Gemeinden Kutzleben und Lützensömmern bieten die Dorfkümmerer feste Sprechzeiten an und sichern somit den niederschwelligen Zugang für alle Bewohnerinnen der jeweiligen Gemeinden. Sie unterstützen z.B. hilfsbedürftige BürgerInnen im Alltag, entwickeln gemeinsam Projekte und Veranstaltungen oder leisten Hilfestellung bei der Suche nach Fördermöglichkeiten und unterstützen bei der Vernetzung von Vereinen und Initiativen. Auch die Verbesserung der außerschulischen Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche ist Aufgabe eines Dorfkümmerers.
Auf Antrag der Verwaltung hat der Kreistag am 24.10.2018 die Etablierung von Dorfkümmerern im Unstrut-Hainich-Kreis beschlossen. Daraufhin konnten im Jahr 2019 die Gemeinden Dünwald, Herbsleben und Unstrut-Hainich starten und die ersten Dorfkümmerer einsetzen.
Seit 2019 wurden bisher rund 120.000 EUR aus dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ bewilligt und an die jeweiligen Gemeinden übergeben.