1. Änderung der Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Schülerbeförderung in Kraft
Mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Unstrut-Hainich-Kreises am 23.11.2020 tritt die 1. Änderung der Satzung des Unstrut-Hainich-Kreises über die Schülerbeförderung in Kraft.
Damit entfällt die Erhebung von Eigenanteilen an der Schülerbeförderungskosten ab Klassenstufe 11