WAS IST DIE EHRENAMTSCARD?
Sie wird als Dankeschön an Ehrenamtliche verliehen, die sich langjährig in besonderer Weise für das örtliche Gemeinwesen engagieren. Mit den gewährten Vergünstigungen unterstützen Wirtschaftsunternehmen und kulturelle Einrichtungen die öffentliche Würdigung des Ehrenamtes in ihrer Region.
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WER VERGIBT SIE?
Die beteiligten Landkreise vergeben sie. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Vergünstigungen der beteiligten Landkreise in Thüringen. Sie ist zwei Jahre gültig.
WIE WIRD SIE BEANTRAGT?
Vereine, Verbände und Organisationen oder Gemeinden stellen den Antrag an den Landkreis mit einem Antragsformular, das vollständig ausgefüllt in der Ehrenamtsagentur abzugeben ist.
VERGÜNSTIGUNGEN:
Eine Gesamtübersicht über die gewährten Vergünstigungen, die von den Unternehmen und Einrichtungen gewährt werden, finden Sie [hier…]