Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

News

Änderung der Gebühren im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen bei der Schlachttieruntersuchung, der Fleischuntersuchung und der Untersuchung auf das Vorhandensein von Trichinen im Zusammenhang mit der Gewinnung von frischem Fleisch im UHK

  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Aktuelles

Nach Artikel 80 der Verordnung (EU) 2017/625 sind die Gebühren für amtliche Kontrollen im Zusammenhang mit der Erzeugung frischen Fleisches kostendeckend zu erheben. Der gesetzliche Rahmen hierfür ist in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF ) vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2019 (GVBl. S. 521) festgelegt.


Um der gesetzlichen Pflicht zu entsprechen, werden für folgende amtlichen Tätigkeiten Gebühren wie folgt festsetzt:

Gebührensätze

TätigkeitenTierart und evt. StaffelungGebühr pro Tierinkl. Fleischbeschau
 alle Schlachtungen 
Lebendtieruntersuchungalle Tierarten10,00 EUR / 15 min 
Gebühr für Fahrtkosten mit KFZalle Tierarten  0,38 EUR / km 
    
 Hausschlachtungen
amtliche Fleischuntersuchung   
 Einhufer33,00 EUR 
 Rind27,00 EUR 
 Hausschwein15,00 EUR 
 Schaf oder Ziege14,00 EUR 
 Gehegewild15,00 EUR 
 BSE-Test Entnahme (Rind)  8,00 EUR 
 TSE-Test Entnahme (Schaf)  6,00 EUR 
Trichinenuntersuchung   
 Hausschweine und Einhufer10,00 EUR 
    
 erlegtes Wild
amtliche Fleischuntersuchung   
bei bedenklichen MerkmalenRotwild30,00 EUR 
 Damwild25,00 EUR 
 Muffelwild14,00 EUR 
 Schwarzwild15,00 EUR 
Trichinenuntersuchung   
 Schwarzwild, Dachse, Biberratten  
pro Jagdtag und Einsenderdas 1. bis 3. Tier10,00 EUR25,00 EUR
pro Jagdtag und Einsenderdas 4. bis 9. Tier  9,00 EUR24,00 EUR
pro Jagdtag und Einsenderab dem 10. Tier  8,00 EUR23,00 EUR
    
 Gewerbliche Schlachtungen
amtliche Fleischuntersuchung   
 Einhufer26,00 EUR 
 Rind17,00 EUR 
 Hausschwein  
 pro Schlachttagdas 1. bis 3. Tier10,00 EUR 
 pro Schlachttagdas 4. bis 9. Tier  8,00 EUR 
 pro Schlachttagab dem 10. Tier  6,00 EUR 
 Schaf oder Ziege10,00 EUR 
 Gehegewild  
pro Schlachttagdas 1. bis 3. Tier10,00 EUR 
pro Schlachttagdas 4. bis 9. Tier  8,00 EUR 
pro Schlachttagab dem 10. Tier  6,00 EUR 
    
Trichinenuntersuchung   
 Hausschweine und Einhufer  
pro Schlachttagdas 1. bis 3. Tier  6,00 EUR16,00 EUR
pro Schlachttagdas 4. bis 9. Tier  5,00 EUR13,00 EUR
pro Schlachttagab dem 10. Tier  4,00 EUR10,00 EUR

 

 

Diese Gebühren können durch die mit diesen Aufgaben Beliehene bis zur Höchstgrenze der in der ThürVwKostOMASGFF festgelegten Gebührenspanne erhöht werden.


Zur Stückvergütung ist ein Zuschlag von 80 v. H. zu zahlen, wenn die Untersuchung auf Antrag in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 18:00 und 07:00 Uhr, an Sonnabenden nach 15:00 Uhr bzw. an Sonntagen bzw. an gesetzlichen Feiertagen durchgeführt wird und zwar auch dann, wenn nicht die gesamte Untersuchung, mindestens aber die Fleischuntersuchung in der zuschlagspflichtigen Zeit durchgeführt wird.


Zur Stückvergütung ist ein Zuschlag von 50 v. H. zu zahlen, wenn sich die Schlachtung zeitlich so verzögert, dass die Fleischuntersuchung bei Rindern eine Stunde, bei anderen Schlachttieren 30 Minuten nach dem vom Besitzer angegebenen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden kann.