Kreistag
Der Kreistag ist das politische Organ des Landkreises und besteht gem. § 102 (1) und (3) der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) aus dem Landrat und 46 direkt gewählten, ehrenamtlichen Kreistagsmitgliedern. Diese werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises für fünf Jahre gewählt.
Der Kreistag beschließt über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, die dem Landkreis per Gesetz oder Verordnung übertragen worden sind.
Arbeitsgrundlagen des Kreistages sind die ThürKO, die Hauptsatzung des Unstrut-Hainich-Kreises und die Geschäftsordnung des Kreistages des Unstrut-Hainich-Kreises.
Die Sitzungen des Kreistages sind öffentlich.
Konstituierende Sitzung: 01.07.2019
Dauer der Legislaturperiode: 5 Jahre
Zusammensetzung:
1. ehrenamtlicher Beigeordneter: Herr Zunke-Anhalt, Klaus
2. ehrenamtlicher Beigeordneter: Herr Klupak, Jörg
Kreistagsvorsitzender: Herr Schmalz, Jeremi
Stellvertretender Kreistagsvorsitzender: Herr Klupak, Jörg
Fraktionen
Eine Fraktion ist eine organisatorische Gliederung im Kreistag, zu der sich die Kreistagsmitglieder einer Partei oder auch parteiübergreifend zusammenschließen können. Gemäß § 9 der Geschäftsordnung des Kreistages des Unstrut-Hainich-Kreis muss eine Fraktion aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. Ein Kreistagsmitglied kann nur einer Fraktion angehören.
Die aktuelle Zusammensetzung der Fraktionen im Kreistag ist im nachfolgenden Diagramm dargestellt.
Fraktion | Mitglieder |
CDU (12) Fraktionsvorsitzender:
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SPD (9) Fraktionsvorsitzende:
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AfD (6) Fraktionsvorsitzender:
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Freie Wähler Unstrut-Hainich (6) Fraktionsvorsitzender:
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DIE LINKE (5) Fraktionsvorsitzender:
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FDP (3) Fraktionsvorsitzender:
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (3) Fraktionsvorsitzender:
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Fraktionslos (2) |
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