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News

An alle Jagdpächter des Unstrut-Hainich-Kreises

  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Aktuelles

Maßnahmen zur Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen / Schwarzwild

Unschädliche Beseitigung der Aufbrüche
Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Unstrut-Hainich-Kreises möchte die Jägerschaft aktiv in die Tierseuchenvorbeugung einbeziehen.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt eine Bedrohung für die Schwarzwildbestände aber vor allem auch für unsere Hausschweinebestände dar. Um die Einschleppung und Verbreitung der Seuche zu verhindern darf der Aufbruch von Schwarzwild als akute Infektionsmöglichkeit für weitere Tiere nicht im Wald verbleiben.

Deshalb stellt der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (FD Vet) für diese Gesellschaftsjagdsaison ab sofort bei Bedarf Kadavertonnen zur Verfügung, in welchen die Schwarzwildaufbrüche der Gesellschaftsjagd gesammelt und unentgeltlich entsorgt werden können.

Hierzu müssen von den Organisatoren der Jagd vor der Gesellschaftsjagd die Tonnen in Mühlhausen / Görmar beim FD Vet abgeholt werden.

Hierzu mit dem FD Vet vorher über veterinaeramt@~@uh-kreis.de oder 03601 802522 kontaktieren

Die Aufbrüche des Schwarzwild müssen dann während und nach der Jagd zentral in den Tonnen gesammelt werden. Die befüllten Behälter werden nach der Jagd in weiterer Absprache mit dem FD Vet beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) in Bad Langensalza abgeliefert.

Die Entsorgung ist für die Jäger komplett kostenlos. Nur die Organisation der Tonnentransporte muss selbst durchgeführt werden.

 

Entnahme von Blutproben der erlegten Tiere
Es wird noch einmal in diesem Zusammenhang um die Entnahme von Blutproben zur Untersuchung auf ASP bei allem erlegten Schwarzwild gebeten.

Die benötigten Blutröhrchen bekommen Sie unentgeltlich beim FD Vet oder den Trichinenuntersuchungsstellen.

Eine Aufwandsentschädigung für die ASP-Blutproben in Höhe von 8,00 je Tier wird für seitens des TLV gezahlt. Eine Deckelung bleibt vorbehalten. Die Abrechnung gegenüber dem TLV erfolgt über den FD Vet.

© Tim Liß
© Tim Liß