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Kreisausschuss des Unstrut-Hainich-Kreises beschließt Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes

  • Pressemitteilungen

Der Kreisausschuss des Unstrut-Hainich-Kreises hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2024 die Erstellung eines Sportstättenentwicklungsplanes für den Unstrut-Hainich-Kreis beschlossen. Die Landkreise sind verpflichtet, einen Sportstättenentwicklungsplan zu erstellen, der 10 Jahre gültig sein muss, von 2026 bis 2036. Das Vorhalten eines solchen Planes ermöglicht es den Landkreisen inklusive der dazugehörigen Städte und Gemeinden Förderungen zum Sportstättenbau zu beantragen. Die Auftragswertschätzung liegt bei ca. 200.000,00 EUR brutto.