Der Wahlausschuss des Landkreises Unstrut-Hainich hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 das Wahlergebnis für die Stichwahl des Landrats im Unstrut-Hainich-Kreis festgestellt, dass hiermit bekannt gegeben wird.
Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:
Zahl der Wahlberechtigten | 79.728 |
Zahl der Wähler | 46.673 |
Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel) | 461 |
Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel) | 46.212 |
Auf die einzelnen Wahlvorschläge/Bewerber entfallende gültige Stimmen:
3 | SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) | Zanker, Harald | 19.664 | 42,6 % |
4 | FWG-UH (Verband der Freien Wählergemeinschaften im Unstrut-Hainich-Kreis) | Ahke, Thomas | 26.548 | 57,4 % |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen entfallen somit auf den Bewerber Ahke, Thomas (Wahlvorschlag der FWG-UH - Verband der Freien Wählergemeinschaften im Unstrut-Hainich-Kreis). Er ist zum Landrat gewählt.
Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung die Feststellung des Wahlergebnisses anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Mühlhausen, 17.06.2024
Wachter
Landkreiswahlleiterin