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Wildschwein mit Aujeszkysche Krankheit (AK) erlegt – das Veterinäramt bittet Jäger, Hundehalter und Schweinehalter um verstärkte Aufmerksamkeit

  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Aktuelles

Bei einem in einem Jagdrevier im nordwestlichen Teil des Unstrut Hainich Kreises, in der Gemarkung Zaunröden, erlegtem Wildschwein wurden Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) nachgewiesen. Die Stelle liegt angrenzend an den Kyffhäuserkreis und den Landkreis Eichsfeld.

Deutschland ist derzeit frei von AK bei Hausschweinen. Dies gilt jedoch nicht für das Schwarzwild. Im Unstrut-Hainich-Kreis wurde in den vergangenen Jahren weder bei Haus- noch bei Wildschweinen die AK nachgewiesen.

Die AK ist eine virusbedingte, hochansteckende und weltweit verbreitete Erkrankung vieler Säugetierarten.

Primaten und Pferdeartige gelten als resistent. Die AK ist somit keine Zoonose, das heißt, dass sie für den Menschen vollkommen ungefährlich ist.

Das Hausschwein gilt als Hauptwirt und das Wildschwein kann sich ebenfalls infizieren. Der Krankheitsverlauf beim Schwarzwild ist oft unauffällig.

Für Wiederkäuer, Hunde und Katzen ist die Infektion tödlich. Es gibt derzeit auch keine Impfmöglichkeit. Hier zeigt sich als Krankheitsbild die sogenannte „Pseudowut“: Die Tiere weisen starken Juckreiz und zentralnervöse Symptome auf.

Die Ansteckung erfolgt in der Regel über Aufnahme von rohem Fleisch oder Innereien infizierter Wildschweine aber auch durch den Kontakt mit dessen Ex- und Sekreten. Die Inkubationszeit der AK beträgt zwischen 3 und 9 Tagen.

Aus diesem Grund wird Jägern dringend empfohlen, rohes Schweinefleisch oder Fleisch und Innereien erlegter Wildschweine, sowie Wildschweinreste nicht an ihre Hunde zu verfüttern.

Hundehalter sollten darauf achten, dass ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt in Wälder und Dickungen gelangen und so Kontakt mit verendeten Wildschweinen haben können.

Eine Infektion von Hausschweinen kann zu schweren Krankheitsverläufen führen und bedroht daher die Bestände. Zudem wird eine Feststellung der AK im Hausschweinebestand, im Gegensatz zum Nachweis bei Wildschweinen, als Tierseuchenausbruch bewertet und wird staatlich bekämpft.

Durch die Halter von Hausschweinen ist strikt auf die Einhaltung der bekannten Biosicherheitsmaßnahmen (v.a. keine Kontaktmöglichkeit zu Wildschweinen, Wechsel- bzw. Schutzkleidung, Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeit für das Schuhwerk) zu achten, um den Kontakt von Wildschweinen mit Hausschweinen, Gerätschaften, Futter und Einstreu zu verhindern. Dies gilt in besonderem Maße für Auslauf- und Freilandhaltungen.