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Beschließende Ausschüsse

Kreisausschuss

Der Kreisausschuss ist nach der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ein Pflichtausschuss. Er besteht im Unstrut-Hainich-Kreis aus dem Landrat und sechs weiteren Mitgliedern, die aus den Reihen der Kreistagsmitglieder bestellt werden. Den Vorsitz im Kreisausschuss führt der Landrat.

Der Kreisausschuss bereitet die Sitzungen des Kreistages vor. Weiterhin stimmt er die Arbeit der weiteren Ausschüsse aufeinander ab. Außerdem hat er Beschlussrecht zu Angelegenheiten, die ihm vom Kreistag in der Geschäftsordnung übertragen worden sind.

Vorsitzender:

  • Landrat, Herr Thomas Ahke

Stellvertretender Landrat:

  • 1. ehrenamtlicher Beigeordneter: Herr Schmalz, Jeremi
  • 2. ehrenamtliche Beigeordnete: Frau Stecher, Maria

Fraktion

Mitglieder

1. Stellvertreter

2. Stellvertreter

  • CDU/ABL
  • Herr Roth, Hans-Joachim
  • Herr Schmalz, Jeremi
  • Herr Mascher, Reinhard
  • CDU/ABL
  • Frau Lehmann, Annette
  • Frau Holzapfel, Elke
  • Frau Croll, Jane
  •  AfD-Fraktion
  • Herr Görbig, Iven
  • Herr Lindner, Andreas
  • Herr Schreiber, Andreas
  • SPD-Fraktion
  • Herr Henning, Andreas
  • Frau Stecher, Maria
  • Herr Shevchenko, Oleg
  • FWG-UH/FDP
  • Herr Montag, Karl-Josef
  • Herr Groß, Marko
  • Herr Hartwig, Matthias
  • LINKE/Grüne
  • Frau Eger, Cordula
  • Herr Gaßmann, Tino
  • Frau Méresse, Gabriele

 

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss des Unstrut-Hainich-Kreises ist ein beschließender Ausschuss gemäß ThürKO, welcher zusammen mit dem Jugendamt die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis wahrnimmt. Zur Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben werden Arbeitsgruppen und Unterausschüsse gebildet. Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind öffentlich.

Er besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und weiteren beratenden Mitgliedern. Von den stimmberechtigten Mitgliedern gehören 3/5 der Vertretungskörperschaft (Kreistag) an. 2/5 wurden auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt.

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.

Gesetzliche Grundlagen

  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) VIII – Kinder- und Jugendhilfe
  • Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)
  • Satzung für das Jugendamt des Unstrut-Hainich-Kreises

Die Beschlussfassungen zur Besetzung des Gremiums sind für die Kreistagssitzung am 19.08.2024 vorgesehen.