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Erschütterungen

Als Erschütterungen werden im Immissionsschutz Schwingungen von festen Körpern verstanden, die belästigende bis gesundheitsschädigende Wirkungen auf den Menschen haben können und Schädigungen an Sachgütern verursachen können. Verursacher von Erschütterungen sind hauptsächlich industrielle und gewerbliche Quellen (z. B. Pressen, Hämmer, Sägewerke), Baustellen (z. B. Vibratoren, Sprengungen), aber auch in erheblichem Umfang der Straßenverkehr.

Zuständigkeiten

  • Anlagen (industriell, gewerblich, privat): Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
  • Anlagen mit kommunaler Beteiligung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 400 (Umweltüberwachung)
  • Straßenverkehr:
    • Autobahnen: Autobahndirektion
    • Bundesstraßen: Straßenbauamt
    • sonstige Straßen: Landratsämter bzw. Kommunen
  • Schienenverkehr:
    • Anlagen der Deutschen Bahn AG: Deutsche Bahn AG, Bahn-Umwelt-Zentrum, Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin,
      Tel. +49 30 297-56501, E-Mail: bahn-umwelt-zentrum@~@bahn.de
    • andere Schienenwege: regionale Verkehrsbetriebe

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