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Strahlungen, Licht und Wärme

Der Begriff Strahlung beschränkt sich im Geltungsbereich des Immissionsschutzes auf nicht ionisierende Strahlung, wie z. B. elektromagnetische Felder durch Mobilfunk oder Elektrofreileitungen oder auch Licht- und Wärmestrahlungen.

Zuständigkeiten

  • Anlagen (industriell, gewerblich, privat): Immissionsschutzbehörden der zuständigen Landratsämter bzw. der kreisfreien Städte
  • Anlagen mit kommunaler Beteiligung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 400 (Umweltüberwachung)
  • Mobilfunk: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Außenstelle Leipzig/Standort Erfurt, Zeppelinstraße 16, 99096 Erfurt, Tel. 0361 - 7398-0

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