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Landschaftspflege

Die Erhaltung vieler Biotoptypen, die für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten von Be­deu­tung sind (z.B. Trockenrasen, Feuchtwiesen, Streuobstwiesen), ist nur über eine ent­sprechend naturschutzkonforme Bewirtschaftung zu gewährleisten. Hierzu zählen u.a. Mahd oder Beweidung auf Mager- und Trockenstandorten, Feuchtwiesen, Wiesenbrüterflächen und Flachlandwiesen, die Pflege von Streuobstwiesen oder die extensive Bewirtschaftung von Ackerrandstreifen.

Zur Unterstützung dieser Bewirtschaftung stehen in Thüringen Förderprogramme zur Verfügung.