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Vorhabensbegleitung

Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt und Nutzung von Grund­flächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grund­wasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Eingriffe bedürfen nach dem Bundes­naturschutzgesetz einer Genehmigung, diese wird z. B. in die Baugenehmigung integriert.

Wenn keine behördliche Genehmigung, Erlaubnis oder sonstige Entscheidung einer anderen Behörde für den Eingriff in Natur und Landschaft vorgeschrieben ist, wird eine eigenständige natur­schutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Dies kann u.a. betreffen:

  • Errichtung baulicher Anlagen im Außenbereich, für die keine Baugenehmigung erforder­lich ist
  • Bodenversiegelung beim Bau von land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen

Frau Ritter

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Vorhabenbegleitung I naturschutzrechtliche Eingriffs­regel­ung in Baugeneh­mig­ungs- und Bauleit­plan­­verfahren
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Herr Braunsdorf

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Vorhabenbegleitung I naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in wasserrechtlichen Ver­fahren
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Frau Tanz

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Vorhabenbegleitung I naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in bergrechtlichen Verfahren
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