Vorhabensbegleitung
Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt und Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Eingriffe bedürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz einer Genehmigung, diese wird z. B. in die Baugenehmigung integriert.
Wenn keine behördliche Genehmigung, Erlaubnis oder sonstige Entscheidung einer anderen Behörde für den Eingriff in Natur und Landschaft vorgeschrieben ist, wird eine eigenständige naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Dies kann u.a. betreffen:
- Errichtung baulicher Anlagen im Außenbereich, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist
- Bodenversiegelung beim Bau von land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen
Frau Ritter
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GebäudeVorhabenbegleitung I naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren
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Herr Braunsdorf
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GebäudeVorhabenbegleitung I naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in wasserrechtlichen Verfahren
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Frau Tanz
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GebäudeVorhabenbegleitung I naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in bergrechtlichen Verfahren