Immobiliardarlehensvermittler / Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34 i GewO
Wer gewerbsmäßig als Immobiliendarlehensvermittler tätig werden will bedarf einer vorherigen Erlaubnis
Ausnahmen hierzu
§ 34 i (3 und 4) GewO
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag (vollständig ausgefüllt)
- Personalausweis (bei Ausländern Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
- Quittung über Beantragung des Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden
steuerliche Unbedenklichkeit vom zuständigen Finanzamt - Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts gemäß § 882 b ZPO
(Beantragung online beim Vollstreckungsportal) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes
- Auskunft des Insolvenzgerichtes, ob Verfahrenseröffnung vorliegt
(zuständiges Amtsgericht) - Sachkundenachweis der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gemäß § 1 ff ImmVermV oder einer gleichgestellten Berufsqualifikation gemäß § 4 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
- Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssumme nach aktueller Gesetzeslage, die nicht älter als 3 Monate ist
- bei juristischen Personen z.B. GmbH, AG zusätzlich
- aktuellen Handelsregisterauszug
- ausgefülltes Beiblatt mit persönlichen Daten und alle o.g. Unterlagen für jeden Geschäftsführer
Hinweis
Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde, der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt.
Kosten
Die Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand.