Kommunalwahl
Die Kommunalwahlen werden nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen und den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) durchgeführt.
Die Landrats- und (Ober-) Bürgermeisterwahlen finden alle sechs Jahre als Direktwahl statt. Die Mitglieder des Kreistages, Gemeinde-/Stadtrates und die Ortschafts-/Ortsteilräte bzw. Ortschafts- und Ortsteilbürgermeisters werden alle fünf Jahre gewählt.
Wahltermine
Die nächsten Kreistags- und Landratswahlen (Kommunalwahlen) finden am 26.05.2024 statt. Der Termin für erforderliche Stichwahlen ist am 09.06.2024. Zeitgleich werden auch in den Kommunen die Gemeinde-/Stadträte und (Ober-) Bürgermeister sowie die Ortschafts-/Ortsteilräte und teilweilse die Ortschafts-/Ortsteilbürgermeister gewählt.
Informationen
Wahlergebnisse, Veröffentlichungen und Informationen für alle Kommunen stehen zur Verfügung unter: Wahlen in Thüringen.
Die Kommunalwahlbroschüre, in leichter Sprache, ist zur Bestellung verfügbar unter: Broschüren und Publikationen | Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen bzw. als direkter Download im PFD-Format unter: Kommunal-Wahl – so geht das!
Amtliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahlwahl
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die Stichwahl des Landrats des Unstrut-Hainich-Kreises am 09.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die Wahl des Landrats des Unstrut-Hainich-Kreises am 26.05.2024
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die Wahl der Kreistagsmitglieder des Unstrut-Hainich-Kreises am 26.05.2024
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Kreistagsmitglieder des Unstrut-Hainich-Kreises am 26.05.2024