Landtagswahl
Die Abgeordneten des Thüringer Landtages werden direkt nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen für eine Dauer von fünf Jahren gewählt (erste Stimme - Direktstimme). Die zweite Stimme vergibt der Wähler als Listenstimme für eine Partei (Landesliste).
Hierbei sind die Regelungen des Thüringer Landeswahlgesetzes (ThürLWG) und der Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO) anzuwenden.
Der Unstrut-Hainich-Kreis gehört zum Wahlkreis 8 und 9.
Wahltermine
Die geplanten Termine der Landtagswahl können Sie der Übersicht unter Wahlen in Thüringen entnehmen. Die nächste Landtagswahl findet am 01.09.2024 statt.
Informationen
Wahlergebnisse, Veröffentlichungen und Informationen stehen zur Verfügung unter: Wahlen in Thüringen.
Amtliche Bekanntmachungen
Es gibt zurzeit keine Bekanntmachungen in diesem Bereich.
Amtliche Bekanntmachungen zur Landtagswahl
Bekanntmachung der öffentlichen Sitzung des Wahlkreisausschusses für die Wahlkreise Nr. 8 (Unstrut-Hainich-Kreis I) und Nr. 9 (Unstrut-Hainich-Kreis II) anlässlich der Wahl des 8. Thüringer Landtag am 01.09.2024