Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

Schutz vor Tierkrankheiten, Tierseuchen und Zoonosen
Der Fachdienst ist zuständig für die Bekämpfung ansteckender Krankheiten bei Tieren, Tierseuchen und von Krankheiten, die zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können (Zoonosen). Dies dient in der Hauptsache dem Schutz des Menschen und der Tierhaltungen und andererseits einer wirtschaftlichen Tierproduktion.

Der zweite große Aufgabenbereich des Fachdiensts besteht in der Überwachung der Lebensmittelproduktion, des Lebensmittelhandels und des Handels mit Bedarfsgegenständen, welche in Kontakt zur Haut kommen. Auch diese Tätigkeit dient vorrangig dem Schutz der menschlichen Gesundheit.

Der dritte große Bereich ist der Tierschutz in Umsetzung des Tierschutzgesetzes, das verlangt, dass im Umgang mit Tieren gewisse ethische Grundsätze zu beachten sind. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Tiere. Aber auch hier spielt die Sicherstellung einer wirtschaftlichen Tierproduktion eine Rolle, da man nur von tierschutzgerecht gehaltenen und betreuten Tieren eine gute Leistung erwarten kann.

Hauptbereiche der staatlichen Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich im Fachdienst

  • Tierseuchenbekämpfung
  • Tierische Nebenprodukte
  • Tierschutz
  • Arzneimittel, die bei Tieren angewandt werden
  • Hygiene bei Lebensmitteln tierischer Herkunft: rotes Fleisch (Rind, Schwein, etc.), weißes Fleisch (Geflügel), Milch, Eier, Fisch, etc.
  • Überwachung der Unbedenklichkeit von im Handel befindlichen Bedarfsgegenständen, welche Hautkontakt haben
     

Beispiele für die Tätigkeiten in den jeweiligen Bereichen

Tierseuchenbekämpfung

  • Vollzug und Ermittlungen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, z.B. bei Tierseuchenverdachtsfällen
  • Erarbeitung und Umsetzung von Tierseuchennotstandsplänen
  • Überprüfung landwirtschaftlicher Betriebe z. B. gemäß der Schweinehaltungshygiene-Verordnung
  • Organisation verschiedener Bekämpfungsverfahren (z. B. zu BHV1, Leukose, Brucellose und BVD/MD bei Rindern, Aujeszkyscher Krankheit bei Schweinen)
  • Epidemiologische Erhebungen (z. B. der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation, Tollwut-Screening beim Wild)
  • Tierische Nebenprodukte (Tierkörper von verendeten Tieren, Speiseabfälle)
  • Überwachung der korrekten Entsorgung und sonstigen Behandlung von tierischen Nebenprodukten
  • Überwachung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte behandeln

Tierschutz

  • Kontrollen im Rahmen des Tierschutzgesetzes und der spezifischen Tierschutz-Verordnungen (z. B. Überprüfung von Tierhaltungen, Beteiligung an Genehmigungsverfahren, Stellungnahmen bei Fragen zur Kampfhunde-Problematik)

Abfertigung und Überwachung von nationalen und internationalen Tiertransporten

  • Arzneimittel, die bei Tieren angewandt werden
  • Vollzug des Tierarzneimittelrechts
  • Kontrollen in tierärztlichen Hausapotheken
  • Kontrollen bei landwirtschaftlichen Betrieben und sonstigen Anwendern von Tierarzneimitteln
  • Ermittlungen und Gutachten bei Verdacht auf Verstöße

Hygiene bei Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft

  • EU-Zulassungen
  • Hygieneüberwachung in den EU-zugelassenen Verarbeitungsbetrieben
  • Beratungstätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen
  • fachliche Aufsicht über das Fleischhygienepersonal
  • Überprüfung von Milchkammern in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Überwachung von Großküchen (z. B. Altenheimen und Krankenhäusern) und anderen Lebensmittelbetrieben in Zusammenarbeit mit der Abteilung 2

Sonstige Aufgaben von größerer Bedeutung

  • Nationaler- und internationaler Handelsverkehr mit Tieren und Lebensmitteln
  • Bescheinigungen für nationalen und internationalen Verkehr mit Tieren und Waren tierischer und pflanzlicher Herkunft
  • Behördliche Beobachtung von Tieren, die nach Deutschland eingeführt wurden
  • Überwachung des Viehhandels in den landwirtschaftlichen Betrieben

Sie haben Bedenken, ob eine Tierhaltung den gesetzlichen Ansprüchen entspricht? Im Bereich Links gibt es ein Online-Meldeformular (Anzeige einer wahrscheinlich tierschutzwidrigen Tierhaltung), in welchem Sie Ihre Beobachtungen eintragen können, so dass der Fachdienst tätig werden kann.