Trichinenuntersuchung im Unstrut-Hainich-Kreis
Untersuchungseinrichtungen für JägerAktuelles
Änderung der Organisation der amtlichen Kontrollen im Zusammenhang mit der Erzeugung von frischem Fleisch
Termin der Umsetzung
Ab dem 01.01.2023 werden die im Unstrut-Hainich-Kreis stattfindenden Lebendtieruntersuchungen, amtlichen Fleisch- und notwendigen Trichinenuntersuchung bei Hausschlachtungen und in den gewerblichen Schlachtstätten von einem größeren Personenkreis durchgeführt.
Hierdurch wird eine weiterhin flexible Gestaltung und zukünftige Sicherstellung dieser amtlichen Tätigkeiten gewährleistet.
Dieser amtlich befähigte Kreis der Untersucher setzt sich aus am Landratsamt angestellten…
Änderung der Gebühren im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen bei der Schlachttieruntersuchung, der Fleischuntersuchung und der Untersuchung auf das Vorhandensein von Trichinen im Zusammenhang mit der Gewinnung von frischem Fleisch im UHK
Nach Artikel 80 der Verordnung (EU) 2017/625 sind die Gebühren für amtliche Kontrollen im Zusammenhang mit der Erzeugung frischen Fleisches kostendeckend zu erheben. Der gesetzliche Rahmen hierfür ist in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF ) vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2019 (GVBl. S. 521) festgelegt.
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An alle Jagdpächter des Unstrut-Hainich-Kreises
Maßnahmen zur Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen / Schwarzwild
Unschädliche Beseitigung der Aufbrüche
Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Unstrut-Hainich-Kreises möchte die Jägerschaft aktiv in die Tierseuchenvorbeugung einbeziehen.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) stellt eine Bedrohung für die Schwarzwildbestände aber vor allem auch für unsere Hausschweinebestände dar. Um die Einschleppung und Verbreitung der Seuche zu…