Gleichstellungsbeauftragte
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf der Grundlage des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Thüringen. Demnach hat sie die Aufgabe zur Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und in der Kommune insgesamt beizutragen. In ihrer Zuständigkeit liegen alle gleichstellungs- und frauenrelevanten Fragen. Sie bringt frauenspezifische oder Belange von Menschen, die von Diskriminierung aufgrund zugeschriebener Geschlechterrollen betroffen sind, in die Arbeit der Verwaltung und der Kommune ein. Zu ihrem weiteren Arbeitsfeld inner- und außerhalb der Verwaltung gehören außerdem:
- Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung speziell für Frauen
- Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen und Jungen (Girls Day)
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Kampf gegen Gewalt an Frauen
- Zusammenarbeit mit Institutionen, Vereinen, Verbänden und Organisationen auf regionaler Ebene
- Soziale Sicherung von Frauen
- Frauen und Gesundheit/ Frauen mit Behinderungen
- Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in Politik und öffentlichem Leben
- Beistand und Beratung bei sexueller Belästigung
- Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen: Rufnummer 116016
- Frauen für Frauen e.V. in Bad Lagensalza – Frauenschutzwohnung und Frauenberatungsstelle: Rufnummer 03603 894466 oder mobil: 0162 6158584
- Deutscher Frauenring e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
- Thüringer Landesfrauenrat
- Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann des Freistaates Thüringen
- Deutscher Familienverband e.V.
- Deutscher Juristinnenbund e.V.
- TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e. V.
- Deutscher LandFrauenverband e.V.
- Hilfetelefon – Gewalt gegen Frauen