Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen Zur Unternavigation springen

Jugendarbeit

Jugendarbeit setzt an den Stärken junger Menschen an und unterstützt ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen sowie gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Sie findet in Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, anerkannten Trägern der Jugendarbeit und Trägern der öffentlichen Jugendhilfe statt. Leistungen des Unstrut-Hainich-Kreises im Bereich Jugendarbeit sind im jeweils gültigen Jugendförderplan (2023-2027) festgeschrieben. Die Entscheidung darüber trifft der Jugendhilfeausschuss des Landkreises, nach dem erforderliche Angebote zur Verfügung gestellt werden.

Gesetzliche Grundlagen
Kinder- und Jugendarbeit ist im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB) in folgende vier Bereiche gegliedert:

  • § 11 SGB VIII Jugendarbeit
  • § 12 SGB VIII Förderung der Jugendverbandsarbeit
  • § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit
  • § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Fachberatung Jugendarbeit im Unstrut-Hainich-Kreis
Die Fachberatung unterstützt öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe in den Bereichen:

  • offene und aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit
  • Jugendverbandsarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Aufgaben sind u.a.

  • Gesamtverantwortung für die sachgemäße Umsetzung (inhaltlich) aller in diesem Bereich zur Verfügung stehenden Haushalts-, Förder- und Drittmittel und nach den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien
  • Schaffung und Sicherstellung von entwicklungsfördernden sowie bedarfs- und interessenorientierten Angeboten für junge Menschen
  • Beratung und Unterstützung von Trägern der örtlichen und freien Jugendhilfe, Vereinen, Verbänden, Kindern- und Jugendlichen, Eltern, Schulen
  • Initiierung und Förderung von Programmen und Maßnahmen zum Abbau sozialer Benachteiligung und Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe für junge Menschen
  • Beteilung von Kinder- und Jugendlichen
  • Finanzielle Förderung von Aktivitäten und Veranstaltungen für Jugendgruppen und Vereine
  • Koordinierung von Angeboten und Maßnahmen in der Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
  • Fachaustausch in den einzelnen Jugendplanungsräumen des Landkreises
  • Qualitätsdialoge mit den geförderten Trägern der Jugendhilfe
  • Mitwirkung in Arbeitskreisen, Ausschüssen und Gremien

Jugendarbeit in den Jugendplanungsräumen
Jugendarbeit- und Jugendsozialarbeit finden im Unstrut-Hainich-Kreis in drei Jugendplanungsräumen statt und ermöglichen eine Abbildung lebensraumorientierter Bedarfe sowie die Erzeugung von Synergieeffekten. Zu den Aufgaben der einzelnen Teams im Jugendplanungsraum gehören u. a. die Koordinierung und Leitung der einrichtungsbezogenen Jugendarbeit in den Jugendzentren oder –räumen, Quartiersarbeit im direkten Umfeld, die mobile Jugendarbeit auf den Dörfern und aufsuchende Jugendarbeit in den Stadtgebieten (Lebensraumbezug).

Jugendplanungsraum Süd (Stadt Bad Langensalza & Ortsteile, Gemeinde Herbsleben, Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt, Gemeinde Unstrut-Hainich)
Pauline Schröder
Bad Nauheimerstraße 33
99947 Bad Langensalza
Telefon: 0170 3853785
E-Mail: P.Schroeder@~@awo-mittewest-thueringen.de

Jugendplanungsraum Nord (Gemeinden Nottertal-Heilinger-Höhen, Unstruttal, Südeichsfeld)
Tomm Reinhardt
Bahnhofstraße 6e
99994 Nottertal – Heilinger Höhen OT Schlotheim
Telefon: 0163 7199731
E-Mail: Mobile-Jugendarbeit@~@kab-thueringen.de

Jugendplanungsraum Mitte (Stadt Mühlhausen + Ortsteile)
Anke Hildebrandt
Stadtverwaltung Mühlhausen
Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales
Fachdienst 2.2 Soziales/Mehrgenerationenhaus „Geschwister Scholl“
Ratsstraße 25
99974 Mühlhausen I Thüringen
Telefon: 03601 7642885
E-Mail: Anke.Hildebrand@~@muehlhausen.de